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   VG Berlin, 04.06.2019 - 13 K 125.18   

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https://dejure.org/2019,24266
VG Berlin, 04.06.2019 - 13 K 125.18 (https://dejure.org/2019,24266)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.06.2019 - 13 K 125.18 (https://dejure.org/2019,24266)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 13 K 125.18 (https://dejure.org/2019,24266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 34 Abs 1 BauGB, § 172 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 172 Abs 3 BauGB, § 29 BauGB, § 22 Abs 2 S 1 BauNVO
    Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren für den Rückbau einer Remise und die Errichtung eines Wohnhauses; Grundstück im Geltungsbereich einer Erhaltungsverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Berlin, 08.04.1998 - 2 S 3.98

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Einfügens" in die nähere Umgebung im unbeplanten

    Auszug aus VG Berlin, 04.06.2019 - 13 K 125.18
    Die Grenzbauten im Hinterland prägen die Eigenart der näheren Umgebung regelmäßig nicht (OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 1998 - 2 S 3.98 - LKV 1998, 357 (358)), insbesondere wenn es sich bei ihnen - wie hier - ausschließlich um in den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen zulässige Nebenanlagen handelt.

    Dies lässt wie § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO erkennen, der als Auslegungshilfe herangezogen werden kann, auch wenn die Baunutzungsverordnung in unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB keine unmittelbare Anwendung findet (OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 1998 - 2 S 3.98 - LKV 1998, 357 (358) m.w.N.).

  • BVerwG, 17.12.2004 - 4 B 85.04

    Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; besondere städtebauliche Gründe;

    Auszug aus VG Berlin, 04.06.2019 - 13 K 125.18
    Lediglich Veränderungen im Erhaltungsgebiet, die von vornherein nicht geeignet sind, das Schutzziel der Erhaltungsverordnung zu gefährden, unterfallen nicht dem Genehmigungsvorbehalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 4 B 85.04 - juris Rn. 3 zu einer Milieuschutzsatzung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 2 S 59.18

    Anordnung zur Einstellung des Abbruchs von Garagen in einem Erhaltungsgebiet

    Auszug aus VG Berlin, 04.06.2019 - 13 K 125.18
    Dabei muss die fehlende Eignung aus Gründen der Rechtsklarheit offensichtlich sein (OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 15. März 2019 - 2 S 59.18 - amtl. Abdruck S. 3).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VG Berlin, 04.06.2019 - 13 K 125.18
    Dabei ist die nähere Umgebung für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen, denn die Merkmale, nach denen sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss, sind jeweils unabhängig voneinander zu prüfen (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Berlin, 04.06.2019 - 13 K 125.18
    Bei der Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist auf diejenige Umgebung abzustellen, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG Berlin, 04.06.2019 - 13 K 125.18
    Für die Beurteilung der Frage, ob nicht genehmigte und nicht genehmigungsfähige bauliche Anlagen zu berücksichtigen sind, ist wesentlich, ob sie von den zuständigen Behörden in einer Weise geduldet werden, die keinen Zweifel daran lässt, dass sie sich mit dem Vorhandensein der Gebäude abgefunden haben, oder ob deren Beseitigung jederzeit verlangt werden kann und dies nach Lage der Dinge auch zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - IV C 31.66 juris Rn. 22).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VG Berlin, 04.06.2019 - 13 K 125.18
    Bauliche Anlagen, die von ihrem Erscheinungsbild (z.B. nach ihrer Zahl) nicht die Kraft haben, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, die der Betrachter also nicht oder nur am Rande wahrnimmt, müssen außer Betracht bleiben (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23/86 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Auszug aus VG Berlin, 04.06.2019 - 13 K 125.18
    Für die Kriterien der überbauten Grundstücksfläche und der Bauweise ist die maßstabsbildende nähere Umgebung wegen der geringeren wechselseitigen Auswirkungen im Regelfall enger zu bemessen als bei der Art der baulichen Nutzung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2013 - 10 B 4.12 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus VG Berlin, 04.06.2019 - 13 K 125.18
    Es ist insbesondere unzulässig, die Eigenart der näheren Umgebung auf das zu beschränken, was städtebaulich wünschenswert oder vertretbar ist (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - IV C 77.73 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

    Auszug aus VG Berlin, 04.06.2019 - 13 K 125.18
    Auf die Grundstücksgrenzen und die Größe der Grundstücke kommt es daher grundsätzlich nicht an (BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1970 - 4 C 77.68).
  • VG Berlin, 08.09.2015 - 19 K 125.15

    Erteilung einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung zum Zwecke der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 10 S 12.16

    Widerspruch gegen Baugenehmigung für Wohnanlage; Nachbar; Antrag auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 2 B 7.12

    Erhaltungsgebiet; Erhaltungsverordnung; Gaube; Dachgaube; Walm;

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 23.76

    Genehmigung einer Garage auf einem Reihenhausgrundstück im unbeplanten

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